Ausschlusskriterien
Folgende Vorhaben sind von einer Förderung durch die Sparkassenstiftung für Kunst, Kultur und Bildung ausgeschlossen:
- Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck dienen.
- Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen.
- Förderung von kommerziellen Projekten oder Maßnahmen mit wirtschaftlichem Charakter.
- Unterstützung von Einzelpersonen.
- Förderung von Personalkosten (Grundsatz).
- Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen.
- Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen.