Ausschlusskriterien

Folgende Vorhaben sind von einer Förderung durch die Sparkassenstiftung für Kunst, Kultur und Bildung ausgeschlossen:

  1. Vorhaben, die nicht dem Stiftungszweck dienen.
  2. Übernahme zeitlich unbegrenzter Verpflichtungen.
  3. Förderung von kommerziellen Projekten oder Maßnahmen mit wirtschaftlichem Charakter.
  4. Unterstützung von Einzelpersonen.
  5. Förderung von Personalkosten (Grundsatz).
  6. Regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen.
  7. Zustiftungen in das Vermögen anderer Stiftungen.